Verpackungsverordnung
Entwurf
Fünfte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung
In der Fassung des Kabinettbeschlusses vom 30. Januar 2008
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Beschluss
Beschluss des Bundesrates vom 20. Dezember 2007
(Drucksache 800/07)
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Begründung
Entwurf
Begründung zur Fünften Änderungsverordnung der Verpackungsverordnung
Stand: 19. September 2007
Das Bundeskabinett hat am 30.01.2008 die vom Bundesrat geringfügig geänderte Fünfte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung beschlossen.
Der Bundesrat hat der von der Bundesregierung bereits am 19.09.2007 verabschiedeten und vom Bundestag am 08.11.2007 unverändert gebilligten Verordnung am 20.12.2007 unter Änderungsmaßgaben zugestimmt. Die Änderungen konnten von der Bundesregierung vollständig übernommen werden, da sie überwiegend geringfügiger Natur sind und insgesamt den Kernbereich der Verordnung nicht verändern.
Wesentliches Ziel der Novelle ist die Sicherstellung der haushaltsnahen Entsorgung von Verkaufsverpackungen. Zu diesem Zweck sieht die Änderungsverordnung vor, dass grundsätzlich alle Verpackungen, die zu privaten Endverbrauchern gelangen, bei dualen Systemen zu lizenzieren sind. Zugleich soll die Transparenz bei der Entsorgung von Verkaufsverpackungen erhöht und ein verbesserter Rahmen für den Wettbewerb zwischen den Anbietern haushaltsnaher Rücknahmesysteme vorgegeben werden.
Für die Verbraucher wird sich nichts ändern. Gebrauchte Verpackungsmaterialien können weiterhin in die haushaltsnahen Sammelbehälter geworfen werden.
Der geänderte Verordnungsentwurf bedarf der erneuten Zustimmung des Deutschen Bundestages.
Weitere Informationen:
- Pressemitteilung vom 30.01.2008: Novellierte Verpackungsverordnung kann bald in Kraft treten
- Geltende Verpackungsverordnung (komplett) unter Berücksichtigung der 3. und 4. Änderungsverordnung
- Richtlinie 2004/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004
- Themenliste: Verpackungsverordnung